Startup-Recht: „Hätte mir noch mehr Mut gewünscht“

Mit dem Start-Up-Förderungsgesetz und der Etablierung der neuen Gesellschaftsform FlexKap sind mit Jahreswechsel zwei Neuerungen in Kraft getreten, die besonders für die Startup-Szene positive Veränderungen bringen, wie Hannah Wundsam (Austrian Startups) und Wolfgang Guggenberger (PHH Rechtsanwält:innen) im Gespräch mit retail.at bestätigen. Sie äußern aber auch Kritik.

Wolfgang Guggenberger (PHH Rechtsanwält:innen) und Hannah Wundsam (Austrian Startups) sprachen auch bei der jüngsten European Retail Startup Night des Handelsverbands © Handelsverband

Hannah, Du bist Managing Director bei Austrian Startups. Was leistest du und deine Organisation für die Startup-Szene?

Hannah Wundsam (Austrian Startups): Wir sind Österreichs größte Startup-Plattform und ein Thinktank, der sich für die Weiterentwicklung des Startup-Ökosystems einsetzt. Dabei geht es um Community-Building, um die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen und Schulen, wo wir auch die Jüngsten dazu motivieren wollen, ihre Ideen umzusetzen, sowie um Veränderung auf politischer Ebene. Wir veröffentlichen auch jedes Jahr den Austrian Startup Monitor, aus dem wir Empfehlungen ableiten.

Wolfgang, du arbeitest für die Anwaltskanzlei PHH. Inwiefern hast Du mit Startups zu tun?

Wolfgang Guggenberger (PHH Rechtsanwält:innen): Wir beraten sowohl Unternehmen, insbesondere wenn es um gesellschaftsrechtliche Verträge oder um Fragen des operativen Tagesgeschäfts geht, als auch Investoren. Dabei kooperieren wir auch mit Austrian Startups.

Was sind denn die wichtigsten rechtlichen Themen für Startups?

Hannah Wundsam: Laut den Ergebnissen unseres Austrian Startup Monitors ist das derzeit wichtigste Thema für Startups, dass es zu wenig externes Risikokapital gibt – aber das ist keine rein rechtliche Herausforderung. Das zweitwichtigste Thema ist, bessere Formen zu finden, wie Mitarbeiter:innen am Unternehmenserfolg beteiligt werden können.

Genau hier soll es jetzt mit der neuen Begünstigung von Mitarbeiter:innen-Beteiligungen zu Verbesserungen kommen…

Hannah Wundsam: Genau. Das ist für uns ein sehr wichtiger Schritt. Wenn Mitarbeiter:innen in Form von Firmenanteilen entlohnt werden, wurde nach bisherigem Recht sofort zum Zeitpunkt der Übertragung der Anteile Lohnsteuer fällig. Künftig wird die Besteuerung bis zur Veräußerung der Anteile aufgeschoben – und dann kommt auch nicht mehr zu Gänze die Lohnsteuer zum Tragen, sondern ein günstigerer Steuersatz. Gerade in der Frühphase motivieren Startups ihre Mitarbeiter:innen gerne indem sie sie zu Teilhabern machen, weil sie nicht die gleichen Gehälter zahlen können wie etablierte Unternehmen.

Wolfgang Guggenberger: Auch in unseren Beratungsgesprächen ist das Thema der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung und der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen ganz zentral. Weitere große Themen sind – gerade in der Gründungsphase – die vertraglichen Regelungen zwischen Mitgesellschaftern oder die Rechte an geistigem Eigentum: Wie geht man mit Ideen um, die man vielleicht schon vor der Firmengründung hatte? Generell sollten sich Gesellschafter Konfliktmechanismen überlegen und vereinbaren, wenn es mehrere Unternehmensgründer gibt. Wenn es zwei 50:50-Partner:innen in einem Unternehmen gibt, können Situationen entstehen, wo nichts mehr geht. Einer glaubt, sein Beitrag ist deutlich größer als der des anderen. Oder beide arbeiten gleich viel, aber nur von einem stammt das geistige Eigentumsrecht. Es ist einfacher, man überlegt sich für solche Fälle bereits zu „Friedenszeiten“ klare Vereinbarungen – am Ende schadet nämlich ein Gesellschafterstreit immer dem Unternehmen und damit verlieren alle. Ähnliche Fragen stellen sich auch, wenn neue Investoren an Bord kommen. Auch da sollte am Papier festgehalten werden, wer in welchen Fragen wie viel mitzureden hat.  Bei reinen Software-Startups sehen wir die Risiken noch mehr in den Details. Zum Beispiel wird viel mit Open-Source-Software gearbeitet. Da muss sichergestellt sein, dass für das jeweilige Produkt geprüft und festgehalten wird, welche Rechte und Lizenzen vorliegen und ob sich daraus beispielsweise Konsequenzen für die Verwertung ergeben.

“Es ist einfacher, man überlegt sich bereits zu Friedenszeiten klare Vereinbarungen – am Ende schadet nämlich ein Gesellschafterstreit immer dem Unternehmen und damit verlieren alle.”

WOLFGANG GUGGENBERGER, PHH

Hannah, was müssen Startups bzw. Gründer:innen Deiner Erfahrung nach aus rechtlicher Sicht von Beginn an beachten? Was sind die häufigsten Fehler?

Hannah Wundsam: Einer der häufigsten Gründe, warum Startups in der Frühphase scheitern, sind Co-Founder-Konflikte. Viele versäumen es, einen Vesting-Vertrag aufzusetzen, in dem geregelt ist, wie die Unternehmensanteile verteilt sind und was zu machen ist, wenn einer das Unternehmen verlässt. Wie schützt man sich davor, dass jemand nach zwei Monaten geht, dann aber einen beachtlichen Teil der Anteile mit sich nimmt? Wir raten dazu, sich vor der Gründung wirklich gut zu informieren. Auch schon in der Vorgründungsphase macht ein Gesellschaftervertrag daher Sinn.

Wolfgang Guggenberger: Vesting-Vereinbarungen sind aus meiner Sicht die Regel. Oft ist auch das Problem, dass es sich bei Co-Founders um langjährige Freunde, um Schul- oder Studienkollegen handelt. Da fehlt oft die Phantasie, dass es zum Bruch kommen kann. Aber man sollte wirklich einmal versuchen ein paar Szenarien der Beendigung der Zusammenarbeit offen durchbesprechen und versuchen zu regeln. Das kann im Fall der Fälle auch Freundschaften retten.

Zurück zum neuen Startup-Paket, das mit 1. Jänner in Kraft getreten ist: Beschlossen wurde einerseits die abgabenrechtliche Begünstigung für Mitarbeiterbeteiligungen, über die wir schon gesprochen haben, andererseits die Einführung der neuen Rechtsform Flexible Kapitalgesellschaft („FlexKap“). Wie zufrieden seid Ihr mit diesen Maßnahmen? Was wurde gut umgesetzt, was weniger?

Hannah Wundsam: Gut ist, dass der Zeitpunkt der Besteuerung bei der Mitarbeiterbeteiligung nach hinten verschoben wurde. Nicht erfüllt wurde unsere Forderung, die Obergrenze von 100 Mitarbeiter:innen fallen zu lassen. So sind größere Unternehmen von dieser eigentlich fortschrittlichen Lösung ausgenommen. In Deutschland hat man sich mit der letzten Reform deutlich mehr getraut. Da gibt es diese Mitarbeitergrenze nicht.

“Im internationalen Vergleich haben wir mit dem neuen Paket zwar an Wettbewerbsfähigkeit gewonnen. Aber es ist immer noch zu teuer, zu bürokratisch und zu langsam, ein Startup zu gründen.”

HANNAH WUNDSAM, Austrian Startups

Wolfgang Guggenberger: Ganz generell ist das Paket schon ein großer und guter Schritt. Erfreulich ist, dass es zu keiner Besteuerung von Dry income mehr kommt, dass man also nicht länger für etwas Steuern zahlen muss, das man am Bankkonto gar nicht spürt. Weitere wesentliche Fortschritte sind die vereinfachte Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung durch Erwerb stimmrechtsloser Unternehmenswert-Anteile und, dass man im Falle von deren Veräußerung nur noch mit 25 % des Veräußerungserlöses unter die Einkommensteuer fällt und der Rest fix mit einem Satz von 27,5 % versteuert wird.

Kritik könnte man vielleicht noch daran üben, dass man auch die FlexKapG noch weniger formalistisch hätte ausgestalten können und auch das Stammkapital niedriger hätte sein können. In Großbritannien braucht man für die Gründung einer Gesellschaft ein paar Stunden und 1 Pfund Stammkapital. Bei der FlexKapG sind wir jetzt bei 10.000 Euro wovon die Hälfte einzuzahlen ist, und zeitlich rechnen wir mit ein paar Tagen. Zudem bleibt auch die Notariatspflicht bei der Gründung durch mehrere Gesellschafter. Immerhin ist aber die Übertragung von Geschäftsanteilen künftig ohne Notar möglich. Wir sehen die aktuellen Regelungen der neuen FlexKapG als einen tollen Schritt. Einige Themen werden auch sicherlich nach einer ersten Anlaufphase und größerer praktischer Erfahrung nochmals angepasst oder erweitert.

Hannah Wundsam: Der Notariatsakt ist zu aufwändig und zu teuer. Wir hätten uns auch ein geringeres Stammkapital gewünscht. Im internationalen Vergleich haben wir mit dem neuen Paket zwar an Wettbewerbsfähigkeit gewonnen. Aber aus unserer Sicht ist es immer noch zu teuer, zu bürokratisch und zu langsam, ein Startup zu gründen. Die neue Rechtsform ist ein wichtiger erster Schritt, jetzt heißt es weiter gehen und noch mutigere Änderungen durchbringen.

One thought on “Startup-Recht: „Hätte mir noch mehr Mut gewünscht“

Leave a Reply