Wir befinden uns in einer wirtschaftlichen Phase, in der Digitalisierung eine signifikante Rolle einnimmt und so ist es nicht verwunderlich, dass eine Vielzahl heutiger Abläufe und Prozesse bzw sogar ganze Geschäftsmodelle auf Basis von Datennutzungen erfolgen. Dementsprechend bedeutsam sind diese in der heutigen Zeit. Daten – das neue Gold also!
Neben der primär bereits durch die Datenschutz-Grundverordnung regulierten Verarbeitung personenbezogener Daten, kommt in diesem Zusammenhang auch der Nutzung sonstiger Daten eine zunehmend wichtiger werdende Rolle zu. Die mögliche Kommerzialisierung und Verarbeitung von solchen Daten stellt nämlich eine entscheidende Komponente der heutigen und zukünftigen Wirtschaftsaktivitäten von Unternehmen dar.
Diese Aktivitäten sollten jedoch eindeutigen “Spielregeln” unterliegen, um insbesondere Fairness im Wettbewerb, “faire” Datennutzung sowie Rechtssicherheit zu wahren. Um hier entsprechende Rahmenbedingungen einzuführen, beschloss der europäische Gesetzgeber den Prozess zur Schaffung eines “Datengesetzes” einzuleiten.
Dieses “Datengesetz” bzw besser bekannt als “Data Act”, soll neben einigen anderen Rechtsakten, maßgeblich zur Regulierung der Datennutzung beitragen. Noch befindet sich dieser, als unmittelbar wirksame EU-Verordnung, zwar noch im Gesetzgebungsverfahren und unterliegt damit möglicherweise den ein oder anderen potenziellen Veränderungen, doch ist in nicht allzu ferner Zukunft mit einer Finalisierung und einem Inkrafttreten zu rechnen.

Allgemeines zur Anwendbarkeit des Data Acts für Startups
Der Data Act wird zwar verschiedene Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Daten und deren Nutzung regeln. Ein Gros der wesentlichsten Verpflichtungen wird jedoch aufgrund des Abstellens auf eine gewisse unternehmerische Größe (d.h. grundsätzlich nicht für Kleinst- oder Kleinunternehmen) für Startups nicht von Bedeutung sein.
Startups werden jedoch von einigen Rechten profitieren. Speziell für diese bietet der Data Act daher entscheidende wirtschaftliche und rechtliche Vorteile, welche in der Folge auszugsweise dargestellt werden.
Regelungen mit besonderer Bedeutung für Startups
Speziell für KMU bzw Startups relevante Vorgaben finden sich beispielsweise hinsichtlich bestimmter Vertragsklauseln: Klauseln in Bezug auf Datenzugang, Datennutzung oder die Haftung und Rechtsbehelfe bei Verletzung oder Beendigung datenbezogener Pflichten, die ein Unternehmen einem Kleinst-, kleinem oder mittleren Unternehmen einseitig auferlegt hat, sollen etwa nicht bindend sein, wenn diese missbräuchlich sind. Diese Vorgehensweise kann dabei helfen, die Verhandlungsposition von geschützten Unternehmen punktuell und speziell gegenüber anderen und größeren Unternehmen zu stärken. Insbesondere dieser Aspekt wird neue wirtschaftliche Perspektiven und mehr vertragliches Gleichgewicht für Startups bringen.
Der Data Act soll auch dazu beitragen Innovationen zu begünstigen. Dies geschieht etwa durch Regelungen zu erleichterten Datenzugriffen und -weitergaben. So soll es etwa unter bestimmten Bedingungen möglich sein, auf erzeugte Daten zuzugreifen und diese auch Dritten zur Verfügung zu stellen, um solcherart erfassten Daten auch in gewissem Rahmen nutzen zu können. Dieser erleichterte Zugriff bietet in weiterer Folge wirtschaftliche Potenziale auch für Dritte, die dann etwa darauf basierende ergänzende Leistungen zu attraktiveren Konditionen oder in besserer Qualität anbieten werden können.
Verstoß gegen Verpflichtungen
In Anlehnung an das bereits etablierte Datenschutzrecht, wird es auch im Lichte des Data Acts bei Verstößen die Möglichkeit geben eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde zu erheben. Ergänzt wird diese Durchsetzungsmaßnahme durch, von den Mitgliedstaaten zu erlassenden, Sanktionen bei Nichteinhaltung des Data Acts. Hier kommt den Aufsichtsbehörden unter Umständen das Recht zu, Geldbußen bis zu einer Höhe von 20 Mio. Euro bzw. bis zu vier Prozent des weltweiten Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens zu verhängen.
Darüber hinaus sind auch Schadenersatzklagen denkbar.
Zusammenfassung
In Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung soll der Data Act die Nutzung von Daten einem unionsweiten Regelungsregime zuführen. Er beabsichtigt insbesondere die transparentere und leichtere Nutzung von auch nicht personenbezogenen Daten. Dies verspricht wirtschaftliche Vorteile speziell für Startups und KMU. Trotzdem sollen durch den Data Act auch der Wettbewerb und schutzwürdige Geschäftsgeheimnisse adäquat berücksichtigt werden.
Wie die finale Version des Data Acts letztlich aussehen und ob sich diese von den derzeitigen Entwürfen unterscheiden wird, bleibt zwar abzuwarten. Das angestrebte Ziel einer transparenten Regulierung der Datennutzung ist jedoch jedenfalls begrüßenswert und kann zu einer heterogeneren und kompetitiven Wirtschaft beitragen.

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