Der Countdown läuft: KV Neu – Beschäftigungsgruppen (Teil 2)

Junge braunhaarige Frau mit Bob Haarschnitt, lächelt in Kamera mit oranger Bluse.
Sämtliche Handelsunternehmen müssen bis spätestens 1. 1. 2022 in das neue Gehaltssystem des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben umsteigen.
1. Die neuen Beschäftigungsgruppen
A.

Hilfstätigkeiten aufgrund klar definierter Vorgaben, geringer Entscheidungsspielraum,keine besonderen Fach-/Sachkenntnisse, keine Ausbildung/Berufserfahrung erforderlich, Einarbeitung von max 8 Stunden.

B.

Tätigkeiten unter klar definierten Vorgaben, genauen Arbeitsanweisungen, eingeschränkter Entscheidungsspielraum,fallweiser Kontakt zu Kunden, erteilen einfache Auskünfte, keine besonderen Fach-/Sachkenntnisse, Einarbeitung von max 24 Stunden.

C.

Standardisierte Aufgabenstellungen, für ordnungsgemäßes Arbeitsergebnis verantwortlich, grundlegende Kommunikationskenntnisse, Kundenorientierung und Teamfähigkeit, regelmäßiger Kontakt mit Kunden/Lieferanten, Informationsaustausch und einfache Beratungen, Fach-/Sachkenntnisse. Lehre als Einzelhandelskaufmann oder kaufmännisch administrative Lehre oder gleichwertige Schulausbildung. Für zeitweise Führungsaufgaben (Vertretung BG E) Vertretungsgeld. Umreihung von BG B in C nach 4-jähriger facheinschlägiger Berufserfahrung in Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb. Verkauf & Vertrieb: Standardtätigkeit (Baukastensystem).

D.

In klar definierten Tätigkeitsbereichen eigenständig und eigenverantwortlich wiederkehrende (teilstandardisierte) Aufgabenstellungen bearbeiten, für ordnungsgemäßes Arbeitsergebnis verantwortlich, treffen eigenständig Entscheidungen, Kompetenz zur Bearbeitung weitgehend standardmäßiger, umfangreicher Aufgaben, grundlegende Kommunikationskompetenzen, Kundenorientierung und Teamfähigkeit, regelmäßiger Kontakt mit Kunden/Lieferanten, Informationsaustausch und spezifische Beratungen.Gewerbliche Lehre oder gleichwertige Schulausbildung, zertifizierte Weiterbildung, Lehrlingsausbildner. Tätigkeiten laut BG C regelmäßig in Fremdsprache. Für zeitweise Führungsaufgaben (Vertretung BG F) Vertretungsgeld. Dauerhafte Führungsvertretung von BG E. Verkauf & Vertrieb: Qualifizierte Zusatztätigkeit (Baukastensystem).

E.

Grob umrissene Aufgaben, nicht standardisiert, häufig eigenständige Entscheidungen, Verantwortung für ordnungsgemäßes Arbeitsergebnis, fortgeschrittene Beratungs- und Lösungskompetenz, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Sach-/Fachkompetenz. BHS (sofern von AG verlangt), grundlegende Verhandlungsfähigkeit. Tätigkeiten laut BG D regelmäßig in Fremdsprache. Verkauf & Vertrieb: Besonders qualifizierte Zusatztätigkeit (Baukastensystem). Führung ohne Personalentscheidung, dauerhafte Führungsvertretung (BG F).

F.

Eigenständige Bearbeitung umfassender und nicht standardisierter Fachfragen und Beratungsaufgaben, umfangreiche operative Entscheidungen,Vorbereitung strategischer Entscheidungen, Verantwortung für Arbeitsergebnisse, überdurchschnittliche Fach-/Sachkenntnisse, komplexe Aufgabenstellungen, fortgeschrittene soziale Kompetenzen, Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit, Motivations- und Konfliktfähigkeit, fachliche Leitung und Führungsaufgaben von AN in BG A – E, Mitwirkung bei Personalentscheidungen, Budgetverantwortung.

G.

Übernahme einer größeren Fachabteilung, Stabsstelle oder räumlich abgegrenztes Gebiet,vollkommen eigenständige Bearbeitung komplexer Fachfragen und schwieriger Tätigkeiten, umfangreiche strategische Entscheidungen, die Betriebsablauf maßgebend beeinflussen, Verantwortlichkeit für Arbeitsergebnisse, Entscheidungen werden weitgehend selbständig getroffen, herausragende Fach-/Sachkenntnisse, ausgeprägte soziale Kompetenzen, Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeit, Motivations- und Konfliktfähigkeit, fachliche Leitung und Führungsaufgaben von AN in BG A – F, Führungsverantwortung für Unternehmensteil, größere Fachabteilung, Stabstelle.

H.

Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in leitenden, das Unternehmen in seinen Wirkungsbereichen entscheidend beeinflussenden Stellungen.

2. Fachlaufbahn

Zunächst erfolgt in jeder Beschäftigungsgruppe eine detaillierte Beschreibung der Fachlaufbahn anhand von Bewertungskriterien. Im Vergleich zur Gehaltsordnung ALT werden in den neuen Beschäftigungsgruppen keine Tätigkeitsbeispiele aufgelistet, sondern wird die Fachlaufbahn generell-abstrakt durch folgende Bewertungskriterien beschrieben:

  • Selbständigkeit
  • Verantwortung
  • Befugnisse
  • Soziale Fähigkeiten
  • Fach- und Sachkenntnisse
  • Qualifikation

Hinweis: Die nebeneinander liegenden BG weichen bei der Beschreibung der Bewertungskriterien sprachlich zum Teil kaum voneinander ab. Sie unterscheiden sich aber wesentlich in der geforderten Selbständigkeit bei der Tätigkeit, dem Verantwortungsbereich für ein Arbeitsergebnis und dem Ausmaß des Entscheidungsspielraums und sind auf diese Weise voneinander abgrenzbar.

Fremdsprachen

AN, die regelmäßig standardisierte kaufmännische / administrative Aufgaben entsprechend der BG C in einer Fremdsprache erledigen, sofern die Fremdsprache für die Ausübung der Tätigkeit vom AG verlangt wird, landen zumindest in BG D.

AN, die regelmäßig kaufmännische / administrative Aufgaben schriftlich und mündlich entsprechend der BG D in einer Fremdsprache erledigen, sofern die Fremdsprache für die Ausübung der Tätigkeit vom AG verlangt wird, landen zumindest in BG E.

Als Fremdsprache gelten alle Sprachen außer Deutsch.

3. Führungslaufbahn

Beginnend in der BG E werden Führungsaufgaben beschrieben:

AN, die Mitarbeiter in BG A bis D fachlich anleiten und – zwar in eingeschränktem Ausmaß – disziplinäre Führungsaufgaben wahrnehmen, landen zumindest in BG E, wobei hier von diesen AN noch keine Personalentscheidungen durchgeführt werden.

AN, die Mitarbeiter der BG A bis E ihrer Organisationseinheit fachlich anleiten und disziplinäre Führungsaufgaben wahrnehmen, fachliche und disziplinäre Führungsverantwortung tragen, bei Personalentscheidungen mitwirken und für die Einhaltung von Budgetvorgaben Verantwortung tragen und eigenverantwortlich Maßnahmen setzen, sind zumindest in BG F einzustufen.

Führungskräfte in BG G treffen hingegen eigenständig Personalentscheidungen für Mitarbeiter der BG A bis F, leiten regelmäßig und dauerhaft Mitarbeiter und Führungskräfte ihrer Organisationseinheit fachlich an und nehmen disziplinäre Führungsaufgaben wahr.

In BG H landen leitende Angestellte mit umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen in leitenden, das Unternehmen in ihren Wirkungsbereichen entscheidend beeinflussenden Stellungen.

Zur Führungslaufbahn sieht der KV Handel weiters ein Zusatzprotokoll 8.3. zur Abgrenzung der BG E und F für die Einreihung von FilialleiterInnen in der Arbeitswelt Verkauf und Vertrieb vor.

4. Baukastensystem

AN der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb, die eine oder mehrere der in BG C genannten Standardtätigkeiten in den vier Tätigkeitsfeldern Bedienung, Überwachung, Kassiervorgang und Abwicklung ausüben, landen zumindest in BG C. AN der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb, die zusätzlich zu einer oder mehreren Standardtätigkeiten entsprechend den vier Tätigkeitsfeldern in der BG C mindestens eine der in BG D bzw BG E genannten Zusatztätigkeiten ausüben, landen zumindest in BG D (qualifizierte Zusatztätigkeiten) oder BG E (besonders qualifizierte Zusatztätigkeiten).

5. Referenzfunktionen

Die Referenzfunktionen sind im Anhang 9) überblicksmäßig aufgezählt und im Anhang 10) des KV Handel detailliert ausgeführt und beschreiben jeweils Aufgaben und Tätigkeiten, die für eine einzelne Arbeitswelt typisch sind. Bei der Einstufung in den KV Handel NEU zählt die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Die Referenzfunktionen dienen aber nur als Orientierung bei der Einstufung. Eine Stelle kann durchaus Aufgaben und Tätigkeiten mehrerer Referenzfunktionen beinhalten bzw Arbeitswelten-übergreifend sein. Der „Verkauf“ ist als Referenzfunktion bspw in den BG C, D und E erwähnt. Welche BG man nun wählt, richtet sich nach den Bewertungskriterien in den in Frage kommenden BG und deren Übereinstimmung mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des AN.

Im nächsten Beitrag zum Umstieg in den KV Handel NEU beschreiben wir das genaue Vorgehen des Umstiegs in das neue Gehaltssystem und was dabei zu beachten ist.

Über die Autorinnen
Dr. Ursula Roberts
Rechtsanwältin und Partnerin bei PwC Legal Österreich – oehner & partner rechtsanwaelte gmbh
Theresa Weiss-Dorer, LL.M. (WU)
Senior Associate bei PwC Legal Österreich – oehner & partner rechtsanwaelte gmbh

One thought on “Der Countdown läuft: KV Neu – Beschäftigungsgruppen (Teil 2)

  1. Sehr geehrte Frau Dr. Roberts,
    die hier zusammengefassten/beschriebenen Kritieren unter Punkt “1. Die neuen Beschäftigungsgruppen” lesen sich als müsste man, zusätzlich zur fachlichen Qualifikation, immer eine Führungsfunktion besitzen um in die Beschäftigungsgruppe F bzw. G eingestuft zu werden, dies findet sich so im KV nicht wieder. Es wird für BG F in 3.6.1 und 3.6.2, sowie für BG G in 3.7.1 und 3.7.2 in fachliche und Führungsfunktion unterschieden. Damit ihre Beschreibung der Kritieren dem KV entspricht, würde ich empfehlen nicht mittels Beistrich und “und” eine Aufzählung innerhalb eines Absatzes zuerstellen.

    Weiters wurde die Konjunktion “oder” mehrfach hier in den Kritieren weggelassen, wodurch sich eine andere Erfüllung der Kritieren ergeben würde.

    Beispiel:
    Hier im Blog für BG G
    “vollkommen eigenständige Bearbeitung komplexer Fachfragen und schwieriger Tätigkeiten, umfangreiche strategische Entscheidungen, die Betriebsablauf maßgebend beeinflussen, Verantwortlichkeit für Arbeitsergebnisse, Entscheidungen werden weitgehend selbständig getroffen”

    Text im KV für BG G
    “vollkommen eigenständige Bearbeitung komplexer Fachfragen und schwieriger Tätigkeiten übernehmen und/oder umfangreiche strategische Entscheidungen, die den Betriebsablauf maßgeblich beeinflussen, weitgehend selbstständig treffen und verantworten.”

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