EU einigt sich auf neue Ökodesign-Richtlinie

Neue Regeln sollen nachhaltige Produkte in der EU zur Norm machen. Produkte sollen künftig länger halten und einfacher zu reparieren, aufzurüsten und zu recyceln sein.

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In der Vorwoche haben sich EU-Parlament und Rat auf einen Kompromisstext über eine neue Ökodesign-Richtlinie geeinigt. Der neue Text ersetzt die seit 2009 geltende aktuelle Ökodesign-Richtlinie, die bereits Energieeffizienzanforderungen für 31 Produktgruppen festgelegt hat. Die neue Ökodesign-Verordnung soll nun für nahezu alle Produktkategorien gelten. Ausgenommen sind Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und lebenden Organismen. Auch für militärische Produkte sind Ausnahmen vorgesehen.

Der neue Vorschlag geht auch über das bisherige Ziel der Energieeffizienz hinaus und legt neue Anforderungen an Produkthaltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparierbarkeit vor. Außerdem ist ein neuer digitaler Produktpass vorgesehen.

Vernichtungsverbot von Textilien und Schuhen

Weiters wird es ein generelles Verbot für die Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen geben, vorerst für große Unternehmen, später wird die Regelung auf mittlere Unternehmen ausgeweitet. Im Laufe der Zeit könnten bei Bedarf auch andere Sektoren von solchen Verboten erfasst werden.  

Darüber hinaus müssen große Unternehmen jedes Jahr offenlegen, wie viele unverkaufte Verbraucherprodukte sie entsorgen und warum.

Neu: Digitaler Produktpass mit Nachhaltigkeits-Infos

Neue digitale Produktpässe mit genauen Informationen über die Nachhaltigkeit des Produkts sollen es Verbrauchern künftig ermöglichen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Die Kommission soll künftig ein öffentliches Webportal verwalten, über das Verbraucher die in Produktpässen enthaltenen Informationen suchen und vergleichen können. Mittel dazu ist ein leicht zugängliches und mit einem Code versehenes Etikett auf den Produkten. Für den Produktpass müssen Hersteller z. B. Informationen zum CO2-Fußabdruck, zum Rezyklatanteil oder zum Vorhandensein chemischer Stoffe, die die Wiederverwendung verhindern, zur Verfügung stellen.

Diese Informationen sollen nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden von Nutzen sein, um sie bei der Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen zu unterstützen.

Strafen sind Ländersache

Das vorläufige Abkommen legt einige Harmonisierungskriterien für Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung der Ökodesign-Anforderungen fest, es wird jedoch Sache der Mitgliedstaaten sein, zu bestimmen, welche Strafen im Falle eines Verstoßes verhängt werden sollen.

Sichergestellt werden soll auch, dass die europäischen Rechtsvorschriften bei online verkauften Produkten eingehalten werden.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Danach tritt die Verordnung am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Die Richtlinie gibt lediglich einen Rahmen vor. Spezifische Produktanforderungen werden von der Kommission durch sekundäre Rechtsvorschriften dargelegt, die noch Gegenstand von Verhandlungen sind. Auf Initiative des Parlaments einigten sich die Verhandlungsführer darauf, dass die Kommission in ihrem ersten Arbeitsplan, der spätestens neun Monate nach Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung verabschiedet werden soll, einer Reihe von Produktgruppen Priorität einräumen sollte. Zu diesen vorrangigen Produkten gehören Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Bekleidung und Schuhe, Möbel, Reifen, Reinigungsmittel, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien.

Die Industrie sowie die nationalen Verwaltungen haben nach der Annahme des delegierten Rechtsakts 18 Monate Zeit, um sich an die neuen Ökodesign-Anforderungen anzupassen. In einigen hinreichend begründeten Fällen kann die Kommission jedoch einen früheren Geltungsbeginn festlegen.

Das Verbot der Vernichtung von nicht verkauften Textilien und Schuhen erlangt zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung Geltung. Für mittelständische Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren.

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