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EU-Lieferketten-Richtlinie beschlossen

Mit der neuen Lieferketten-Richtlinie legt die EU Sorgfaltspflichten für große Unternehmen fest. Sie müssen künftig entlang ihrer gesamten Lieferketten dafür sorgen, dass soziale und Umweltstandards eingehalten werden. Bei Versäumnissen drohen empfindliche Strafen.

Eine der wichtigsten Zielgruppen für die neue Sorgfaltspflicht-Richtlinie ist die Modebranche (c) Adobe Stock/Generative AI

In der Vorwoche haben sich die Verhandler:innen des Europäischen Parlaments, der EU-Staaten und der Kommission in Straßburg auf einen Kompromiss für die Sorgfaltspflicht-Richtlinie (auch genannt „EU-Lieferkettengesetz“; engl. „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, abgekürzt CS3D) geeinigt.

Diese Richtlinie soll große Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten und betroffenen Menschen weltweit den Zugang zu europäischen Gerichten erleichtern. Ziel der neuen Regulierung ist es, Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung von Arbeitskräften, Umweltverschmutzung, Abholzung, übermäßigen Wasserverbrauch oder Schädigung von Ökosystemen zu verringern.

Die wichtigsten Inhalte

Geltungsbereich

Haftung

Sanktionen

Weiter Vorgehensweise

Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. Die Einigung muss vom Parlament und den EU-Staaten noch bestätigt werden. Anschließend wird der finale Text veröffentlicht und die Mitgliedstaaten müssen diesen in nationales Recht umsetzen.

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