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Geldwäsche im Handel – Gibt es das?

Für Barumsätze ab 10.000 Euro bestehen für Händler erhöhte Sorgfaltspflichten. Die Strafen können empfindlich sein. Ein Gastbeitrag von Mathias Berger (Bundesministerium für Inneres).

Insbesondere hochwertige und hochpreisige Produkte wie etwa Schmuck, Uhren, Edelmetalle, Antiquitäten oder Fahrzeuge sind für Geldwäscher relevant © Adobe Stock

Der österreichische Handel bietet ein breites Spektrum an Gütern und Produkten, welche im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebs verkauft werden. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass für Handelsgewerbetreibende Bestimmungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gelten. Dies besteht derzeit für Barumsätze ab 10.000 Euro – eingehend wie auch ausgehend (in einem einzigen Vorgang oder in mehreren Vorgängen bei Vorliegen einer Verbindung). Ab Erreichen/Überschreiten dieser Wertgrenze bestehen unter der Androhung erheblicher Strafen diverse Sorgfaltspflichten, bspw. die Überprüfung und Feststellung der Identität des Käufers oder sogar die Prüfung der Mittelherkunft.

Diese Bestimmungen dienen zum einen der Verhinderung von geldwäschegeneigten Geschäften im Vorhinein und zum anderen der Verhinderung des Missbrauchs von Händlern zum Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Jede Geldwäscheaktivität benötigt natürlich eine Straftat im Vorfeld, bei welcher inkriminierte Gelder lukriert werden. Diese Straftaten können unterschiedlich sein, die Bandbreite reicht hierbei von Betrug bis zum Verkauf von kinderpornografischen Materialien. Kurz gesagt, schwere Straftaten, deren Reinwaschen es zu verhindern gilt.

Wie funktioniert Geldwäsche?

Geldwäsche läuft im Prinzip stets in drei Phasen ab:

  1. Zunächst muss das aus einer Straftat (bspw. aus dem falschen Polizistentrick) stammende Geld/Wertgegenstände platziert werden. Hierbei könnten die aus dem Betrug erlangten Gegenstände zum Händler gebracht und verkauft werden.
  2. In der zweiten Phase der sogenannten Schichtung erfolgt die weitere Verschleierung, indem Gelder aufgeteilt und auf mehrere Konten (auch ins Ausland) transferiert werden.
  3. In der dritten und letzten Phase wird das Geld schlussendlich in den regulären Wirtschafskreislauf reintegriert, so z. B. durch die Anlage in Immobilien. Damit hat der Täter den Vorteil eines Nachweises der legitimen Herkunft der Gelder, wenn er die Immobilie in weiterer Folge verkaufen sollte.

Geldwäsche im Handel kann in unterschiedlicher Form vorkommen. Insbesondere hochwertige und hochpreisige Produkte wie etwa Schmuck, Uhren, Edelmetalle, Antiquitäten oder Fahrzeuge sind für Geldwäscher relevant. Durch den Erwerb dieser können die Täter ihre inkriminierten Gelder loswerden und waschen.

Was kann der Händler machen?

Der Händler kann mit einfachen Schritten bereits sehr viel zur Geldwäscheprävention beitragen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Auch wenn dies zugegeben in einem gewissen Spannungsverhältnis zu der eigentlichen Tätigkeit des Händlers steht und das in diesem Zusammenhang richtige Handeln für den Händler in der Praxis oftmals nicht ganz klar ist. Doch mit der Beantwortung und Plausibilisierung einfacher Fragen wird bereits sehr viel richtiggemacht: Wer ist mein Kunde? Woher kommt das Geld? Ist am Gesamtverhalten etwas auffällig?

Wenn sich der Händler im Vorfeld des Geschäftsabschlusses mit diesen Fragen beschäftigt, macht dieser bereits sehr viel und kann vermutlich verhindern, dass er für das Waschen von Geldern missbraucht wird. Dies sollte das Ziel von uns allen sein, nämlich Geldwäsche zu verhindern.

Autor:

Mathias Berger, Bundesministerium für Inneres,
Referatsleiter Strategische Finanzstromanalyse (A-FIU)

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