Burger, Müsliriegel oder Kekse, die Insekten enthalten? Klingt skurril, ist aber bereits Realität. Der Verein Land schafft Leben beantwortet Fragen über Insekten als Lebensmittel.

Welche Insekten dürfen in der EU zu Nahrungsmitteln verarbeitet werden?
Mit der EU-Verordnung 2015/2283 sind mittlerweile vier Insektenarten als „neuartige Lebensmittel“ in der Europäischen Union zugelassen. Als „neuartig“ werden jene Lebensmittel bezeichnet, die vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Bisher durften die Hausgrille, die Wanderheuschrecke und die Larve des Mehlkäfers, seit 2023 auch die Larve des Getreideschimmelkäfers in der Nahrungsmittelproduktion verwendet werden.
Bei welchen Produkten haben sich Insekten bereits als Inhaltsstoff bewährt?
In Form von Zusatzstoffen – erkennbar an den sogenannten E-Nummern in der Zutatenliste – sind Insekten bereits seit Jahrzehnten in Lebensmitteln enthalten. Beispielsweise wird ein Extrakt der Scharlachschildlaus, bekannt als Echtes Karmin (E120), als Farbstoff in Marmeladen oder Fleischprodukten verwendet. Schellack (E904) stellt ein weiteres Beispiel dar: Es dient als Trenn- und Überzugsmittel bei Schokoladenprodukten und wird aus harzigen Aussonderungen der Lackschildlaus gewonnen.
In welcher Form findet man Insekten auf dem Speiseplan?
In unseren Breiten liegt eine gewisse kulturelle Hemmung gegenüber Insekten vor, doch das ist nicht überall auf der Welt der Fall. Bei geschätzten 80 Prozent der Weltbevölkerung stehen Insekten am täglichen Speiseplan, bei zwei Milliarden Menschen davon sind sie sogar die Hauptnahrungsquelle.
Obwohl Insekten bisher bei uns noch als Nischenprodukt gelten, findet man sie nach und nach im Handel. Hauptsächlich sind sie über Direktvermarktung im Onlinesegment erhältlich, der Verkauf im Lebensmitteleinzelhandel ist noch die Ausnahme. Angeboten werden die Tierchen in den verschiedensten Verarbeitungsformen: Insektenburger, Insektenmüsliriegel, Insektengebäck, im Ganzen als süßer oder salziger Snack, zerkleinert als Geschmacksträger in Backmischungen oder Würzmitteln.
Wie sieht es mit der Lebensmittelkennzeichnung aus?
Insekten müssen im Handel immer gekennzeichnet werden – sowohl mit dem wissenschaftlichen Namen als auch mit der deutschsprachigen Bezeichnung. Zusätzlich ist ein Zubereitungs- bzw. Verbraucherhinweis essenziell. Das ist vor allem wichtig für Allergikerinnen und Allergiker, weil Insekten ähnliche allergische Reaktionen wie Schalen- und Krustentiere oder Hausstaubmilben auslösen können.
Interesse (und Gusto) geweckt?
Wer nun neugierig geworden ist und gerne mehr über Käfer und Co. erfahren möchte, kann sich im Podcast von Land schafft Leben „Wer nichts weiß, muss alles essen“ weiterbilden: Andreas Koitz, Österreichs einziger Bio-Insektenbauer, war zu Gast und klärt zum Thema Insektenessen und seiner täglichen Arbeit am Mehlwurm-Bauernhof auf.