
Anrechnung von Vordienstzeiten
Im neuen Gehaltssystem des KV Handel gibt es nach dem Umstieg in den KV Handel NEU Änderungen bei der Anrechnung von Vordienstzeiten im Zusammenhang mit Neueinstellungen. Hervorzuheben ist, dass die Vordienstzeiten beim Umstieg in das Gehaltssystem NEU keine Rolle spielen, da beim Umstieg die Alteinstufung und das sich daraus ergebende kollektivvertragliche Mindestgehalt und die Auswahl der korrekten neuen Beschäftigungsgruppe des Gehaltssystems NEU relevant ist.
Im Vergleich zum alten Gehaltssystem des KV Handel, wonach bis zu 18 Jahre an Vordienstzeiten aus früheren Tätigkeiten anzurechnen sind, sieht das neue Gehaltssystem eine Anrechnung von maximal 7 Jahren als Vordienstzeiten bei Neueinstellungen von Mitarbeiter:innen vor.
Davon besteht jedoch eine Ausnahme:
- Für Angestellte, die in der Arbeitswelt Verkauf & Vertrieb den Warenpreis und die Rechnungssumme rechnergestützt erfassen und/oder bare und unbare Zahlungsvorgänge abwickeln und/oder die Rechnung ausfolgen, ist zusätzlich bis zu ein weiteres Jahr als Vordienstzeit anzurechnen (daher maximal bis zu 8 Jahre an Vordienstzeiten anrechenbar).
Anrechenbare Tätigkeiten und Ausbildungen
Bei Neueinstellungen in das neue Gehaltssystem des KV Handel sind künftig folgende Vordienstzeiten anzurechnen (jeweils nach entsprechendem Nachweis):
- Vordienstzeiten im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses,
- Vordienstzeiten einer selbständigen Tätigkeit,
- Vordienstzeiten eines freien Dienstverhältnisses,
- Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst,
- Vordienstzeiten im Rahmen eines Arbeiterverhältnisses zur Hälfte,
- Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes,
- Elternkarenzurlaube bzw Kinderbetreuungszeiten (laut KV im Ausmaß von höchstens 24 Monaten, vgl dazu die neue Regelung zur Anrechnung von Karenzzeiten in § 15f MSchG und § 7c VKG, sowie im Detail Maska/Steinlechner, Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben, 2. Auflage, S 232 ff),
- 1 Jahr für die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung in bestimmten Lehrberufen (zB Einzelhandelskaufmann, Drogist, Foto- und Multimediakaufmann, Buch- und Medienwirtschaftshändler, Buch- und Musikalienhändler, etc),
- 2 Jahre für die erfolgreich abgeschlossene Handelsakademie.
Achtung: Wie bisher sind Vordienstzeiten, die im Ausland zurück gelegt wurden zu berücksichtigen, wenn diese (i) nachgewiesen oder (ii) glaubhaft gemacht werden und nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages anzurechnen sind.
Wie ist künftig bei Vorrückungen vorzugehen?
Das neue Gehaltssystem sieht pro Beschäftigungsgruppe bis zu 5 Gehaltsstufen vor (in BG A und B jedoch nur 3 Stufen). Alle drei Jahre erfolgt innerhalb einer Beschäftigungsgruppe ein Sprung in eine höhere Gehaltsstufe („Vorrückung“), was bedeutet, dass ein:e Angestellte:r jeweils drei Jahre in einer Gehaltsstufe (1 – 5) verbleibt.
Mit einer höheren Gehaltsstufe ist jeweils ein höheres kollektivvertragliches Mindestgehalt verbunden. Eine damit verbundene Gehaltserhöhung tritt jeweils mit dem 1. Tag desjenigen Monats in Kraft, in den der Beginn des neuen Jahres fällt. Eine derartige Erhöhung des Gehalts kann auf bestehende Überzahlungen angerechnet werden.
Beim Umstieg in das neue Gehaltssystem kommt es zu keiner Änderung des Vorrückungsstichtages; der laufende Vorrückungsstichtag ist somit auch nach dem Umstieg weiterhin anzuwenden. Fällt die Umstufung mit einer Vorrückung zusammen, dann ist in einem ersten Schritt die Vorrückung und in einem zweiten Schritt die Einstufung in das neue Gehaltssystem vorzunehmen (sehen Sie dazu im Detail auch unseren dritten Beitrag der Beitragsreihe: „Der Countdown läuft 3: Der Umstieg – so läuft es ab“).
Nach dem Umstieg in das neue Gehaltssystem erfolgt die erste Vorrückung in der neuen Gehaltstabelle im dritten Jahr mit jenem Monatsersten, der dem Vorrückungsstichtagsmonat vor dem Umstieg in das neue Gehaltssystem entspricht.
Beispiel zur Vorrückung
- Vorrückungsstichtag: 3. 5.
- Umstiegsstichtag: 1. 2. 2021
- KV NEU in BG C, Stufe 3 (im 7. Jahr = 1. Jahr der Stufe)
- Auszahlung kollektivvertragliches Mindestgehalt NEU: EUR 1.937,00 brutto
- Keine Überzahlung
Lösung
- Vorrückung in BG C in Stufe 4 am Vorrückungsstichtag 3. 5. 2023 (=> im 3. Jahr)
- Erhöhung des kollektivvertraglichen Gehalts für BG C, Stufe 4 => der Anspruch auf das höhere Mindestgehalt besteht ab 1. 5. 2023.

Senior Manager bei PwC Legal, People and Organisation

Rechtsanwältin und Partnerin bei PwC Legal Österreich – oehner & partner rechtsanwaelte gmbh

Senior Associate bei PwC Legal Österreich – oehner & partner rechtsanwaelte gmbh