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Umwelt-Richtlinien gibt es in jedem Land – und jeder Online-Händler ist davon betroffen. Ob Verpackungen, Batterien oder Elektrowaren: Wer sie in Verkehr bringt, unterliegt weltweiten Pflichten, bei deren Nichterfüllung erhebliche Sanktionen und Abmahnungen drohen. Recycling-Gesetze treffen jeden Online-Händler: Jetzt lesen und Leitfaden sichern.
Die sogenannte Herstellerverantwortung nimmt Hersteller und Händler weltweit in die Verantwortung, wenn es um die von ihnen produzierten beziehungsweise vertriebenen Produkte geht. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Rücknahme, Altgeräteentsorgung und Recycling.
Altgeräteentsorgung im Online-Handel und Umwelt-Richtlinien: Die Bedeutung für Online-Händler
Auf der ganzen Welt gelten Umwelt-Richtlinien, die Hersteller und Händler in die Verantwortung nehmen: Es gilt der Grundsatz, dass Hersteller die volle abfallwirtschaftliche Verantwortung für ihre Produkte tragen. Das bedeutet unter anderem, dass sie viele Produkte nach Beendigung des Lebenszyklus zurücknehmen und sich um deren ordnungsgemäße Entsorgung kümmern müssen.
Der entscheidende Punkt für Online-Händler: Auch sie können vor dem Gesetz als Hersteller gelten. Gemäß dem Prinzip des „Inverkehrbringens“ gelten entsprechende Auflagen und Verpflichtungen nämlich nicht nur für die Produzenten der jeweiligen Produkte, sondern auch für diejenigen, die sie vertreiben.

Weltweit gelten Gesetze zur Sicherstellung der nachhaltigen Entsorgung und Wiederverwertung ausgedienter Produkte. Die Pflichten für Online-Händler unterscheiden sich je nach Land teils drastisch. Wer in ein bestimmtes Land liefert, muss die dort vorgesehenen Pflichten erfüllen. © Deutsche Recycling
Es sind dabei nicht nur diejenigen Gesetze relevant, die im Land der eigenen Niederlassung gelten. Vielmehr müssen Händler ausnahmslos alle Regularien aller Länder einhalten, in die sie liefern. Wer weltweit liefert, muss sich daher an über 300 verschiedene Verordnungen halten. Details zu den landesspezifischen Unterschieden und Auflagen finden Sie im kostenfreien Leitfaden.
Diese Pflichten treffen Online-Händler
Auch wenn Sie im Land Ihrer Niederlassung nicht der Hersteller eines Produktes sind, so können Sie im Ausland dennoch als Hersteller gelten, wenn Sie das jeweilige Produkt dorthin verschicken. Sie unterliegen dann beispielsweise Registrierungs-, Mengenmeldungs- und Rücknahmepflichten. Zudem können Sie zur finanziellen und administrativen Beteiligung an Entsorgungssystemen verpflichtet sein. Dies gilt insbesondere für Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte.
Auch die Pflicht zur Altgeräteentsorgung gilt für den Online-Handel: Beispielsweise müssen Entsorger-Netzwerke eingebunden und beauftragt werden. Eine besondere Herausforderung ergibt sich für Händler, die keinen Sitz im Zielland haben: Sie müssen zusätzlich einen dort ansässigen Bevollmächtigten benennen, welcher jegliche Pflichten und Auflagen gemäß der dort geltenden Gesetze zu erfüllen hat.
Wachstumsbremse im globalen E-Commerce
Diese Umstände stellen sich für viele Online-Händler als Wachstumsbremse heraus: Die konsequente Umsetzung der landesspezifischen Auflagen ist mit beträchtlichem Aufwand verbunden, der mit jedem belieferten Land drastisch ansteigt. Als Online-Händler sehen Sie sich folglich weltweit mit zahlreichen komplexen Recyclingbestimmungen konfrontiert und sind dabei stets in der Bringschuld: Kommen Sie Ihren Verpflichtungen nicht nach, verstoßen Sie gegen geltendes Recht.

Hersteller und Vertreiber von Elektrogeräten, die ihre Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen mit Abmahnungen und hohen Bußgeldern rechnen.
Bußgelder: Was passiert bei Nichterfüllung?
Je nach Land, in das Sie verkaufen, reichen die Sanktionen bei Nichterfüllung Ihrer Pflichten von fünf- bis sechsstelligen Bußgeldern und Vertriebsverboten bis hin zu Berufsverboten für die verantwortlichen Personen. Hinzu kommen häufig Abmahnungen durch wachsame Mitbewerber. Beim Versand nach Deutschland droht in solchen Fällen beispielsweise eine Abmahnung nach dem Elektrogesetz sowie ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro pro Vergehen. Spanien sieht sogar Geldbußen von bis zu 1,2 Millionen Euro vor.
Erschwert wird die Pflichterfüllung durch mögliche Fehlinterpretation – denn nicht immer ist die korrekte Lesart der Gesetze auf den ersten Blick einleuchtend: Wer beispielsweise einen Tresor mit elektronischem Zahlenschloss, beheizbare Winterjacken oder Kopfhörerverlängerungskabel vertreibt, bietet registrierungspflichtige Elektrogeräte an. Wer entsprechende Gesetzestexte sowie deren korrekte Auslegung nicht kennt und Gesetzesänderungen nicht verfolgt, riskiert folglich Bußgelder und Abmahnungen.
Weitere Informationen sowie Handlungsempfehlungen zur effizienten, nachhaltigen und rechtssicheren Pflichterfüllung erhalten Sie im kostenfreien Leitfaden „Rücknahme & Recycling im E-Commerce: Pflichten verstehen, rechtssicher handeln – weltweit“.
Über die Deutsche Recycling
Die Deutsche Recycling ist Dienstleister für den unternehmerisch zielführenden Umgang mit nationalen und internationalen Recycling-Gesetzgebungen mit Fokus auf Verpackungen, Batterien und Elektrogeräten. Die Deutsche Recycling ermöglicht Kunden aus der ganzen Welt den weltweiten rechtssicheren Handel unter nachhaltiger und ressourcenschonender Erfüllung aller Regelungen, Auflagen und Abwicklungen.