Die Bundesregierung einigte sich nach einem langen Verhandlungsprozess auf eine Digitalmedienförderung. Ein Entwurf für die “Förderung zur digitalen Transformation” liegt seit Ende Jänner vor und befindet sich aktuell in Begutachtung, das berichtet Der Standard.
Das ursprünglich für das Vorjahr bestimmte Förderungspaket sollte 15 Millionen Euro beinhalten. Nun wurde die geplante Subvention durch eine Kumulation der Fördersummen von 2020 und 2021 mit insgesamt 24 Millionen Euro beziffert. Für die Zukunft sind weitere 15 Millionen Euro pro Jahr an Fördergeldern vorgesehen. Zuständig für die Aufteilung und Zuweisung der Gelder ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR).
Aus makroökonomischer Perspektive ist das Ziel der Digitalmedienförderung, die Wettbewerbsfähigkeit und die Dominanz österreichischer Medien gegenüber den stetig zunehmenden internationalen digitalen Plattformen und der Internetriesen zu stärken. Dabei stehen sowohl die Förderung technischer als auch inhaltlicher Medieninnovationen im Vordergrund. Vom Förderprogramm profitieren werden Tageszeitungen, Wochenzeitungen und Monatstitel, die Inhalte über den lokalen Bezug hinaus produzieren sowie private kommerzielle und nicht kommerzielle Medien aus den Bereichen TV und Radio.
Es gibt allerdings auch schon kritische Statements zum neuen Gesetzesentwurf. Eines zum Beispiel stammt von Nikolaus Forgó, Rechtswissenschaftler, Digitalexperte und Leiter des Instituts für Innovation und Digitalisierung im Recht am Wiener Juridicum. Dieser gibt an, die Digitalmedienförderung sei eine Stärkung traditioneller Medien und fördert deren Marktverhältnisse. Somit steht diese im Gegensatz zu „einer offenen, transparenten, wissenschaftsbasierten und diskursorientierten Förderpolitik”.
Dem Entwurf der Regierung nach werden zwei Drittel des Förderbudgets in Digitalprojekte der oben genannten Medien investiert. Hierbei stehen Kundenakquisition, Plattform- und App-Entwicklung, Forenmoderation, Erneuerung digitaler Infrastruktur und die Kreation von innovativem Content im Fokus. Des Weiteren dient der Fördertopf etwaigen Investitionen in den Datenjournalismus, thematisch passenden Aus- und Weiterbildungen wie auch der Barrierefreiheit und dem Jugendschutz. Was das in der Praxis für betroffene Medienunternehmen konkret bedeutet, wird sich erst weisen. Vorgesehen ist jedenfalls, bei der Plattformentwicklung kräftig zu unterstützen. Das letzte Drittel der Fördersumme wird Printprodukten zugutekommen, in Relation zur Anzahl der für das Unternehmen tätigen JournalistInnen.
Die Digitalmedienförderung setzt sich aus jenen Geldern zusammen, die durch die Digitalmediensteuer 2020 erstmalig generiert wurden. Das erst kürzlich beschlossene Gesetz der Regierung umschließt eine fünfprozentige Abgabe der in Österreich erzielten Digitalwerbeumsätze internationaler Großunternehmen wie Google, Facebook und Amazon.
Von der Förderung ausgeschlossen werden jene Medien die “wiederholt und systematisch zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat” oder “wiederholt zur allgemeinen Missachtung der Rechtsordnung auf einem bestimmten Rechtsgebiet” aufgerufen haben sowie solche, die “Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik” befürworten, wie leadersnet.at berichtet.